Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fotografin KatarzynaNoworyta

Stand: 07.01.2023

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen.

  1. Anwendungsbereich
  2. Diese allgemeine Geschäftsbedingung gilt für alle der Fotografin Katarzyna Noworyta (im Folgenden: Fotografin) erteilten Aufträge über die Erstellung von Lichtbildaufnahmen und für alle Nutzungs- und Verwertungsarten im Sinne des Urheberrechts.

  3. Auftragsarbeiten; Immobilienfotografien
    1. Die Fotografin erstellt nach einer Beauftragung Lichtbilder von Immobilien.
    2. Verträge über Auftragsarbeiten kommen durch Angebot und Annahme zustande.
    3. Die Fotografin fertigt die Aufnahmen nach eigenem Ermessen unter Beachtung der Vorgaben des Auftraggebers. Die Fotografin legt von ihr ausgewählten Aufnahmen dem Auftraggeber vor, der sodann entscheidet, welche Lichtbilder er abnehmen wird. Ausschließlich an diesen Bildern wird von der Fotografin eine Bildoptimierung durchgeführt. Die Aufnahmen zeichnen sich durch die der Fotografin eigenen Charakteristik und künstlerischen Eigenart aus.
    4. Die Lichtbilder werden dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger überlassen. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
    5. Der Auftraggeber hat die Bilder zeitnah abzunehmen. 7 Tage nach Übergabe gelten die Lichtbildaufnahmen als abgenommen.
    6. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen erteilt, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
  4. Urheberrecht
    1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
    2. Die Fotografin räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die einfachen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Lichtbildern ein.
    3. Die Fotografin behält das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anders vereinbart.
    4. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich vom Auftraggeber nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Soweit es sich um Bilder handelt, die zu Werbezwecken erstellt worden sind, darf der Auftraggeber diese in Prospekten, auf Internetseiten, in sozialen Netzwerken und auf sonstigen Immobilienportalen verwenden.
    5. Die Negative bzw. die Bilddateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Negative oder der Bilddateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
    6. Das Bearbeitungsrecht steht einzig und allein der Fotografin zu. Jede Bildbearbeitung ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin zulässig. Die Fotografin und der Bearbeiter sind dann Miturheber im Sinne des §8 UrhG am neuen Werk.
  5. Vergütung
    1. Für Auftragsarbeiten gilt die vereinbarte Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer. Sie richtet sich nach der Anzahl der beauftragten Bilder und nach dem Aufwand des Fotoshootings. Erhöht sich im Laufe des Auftrages die Anzahl der Lichtbilder, so fallen weitere Gebühren an.
    2. Begehrt der Auftraggeber das unbeschränkte und ausschließliche Recht an den Lichtbildern, so wird ein 100 %-iger Aufschlag in Rechnung gestellt.
    3. Für die Anfahrt fällt eine Kilometerpauschale von 0,50 € pro Kilometer an.
    4. Die Fotografin ist berechtigt Abschlagszahlungen zu fordern.
    5. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen nicht gestattet.
  6. Nebenpflichten des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings das gewählte Objekt bzw. die Örtlichkeit genutzt werden kann und dort insbesondere fotografiert werden darf. Der Auftraggeber hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers oder des Berechtigten zu kümmern.
    2. Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
    3. Er versichert ferner ausdrücklich, dass die Berechtigten ihre Einwilligung zur Ablichtung der Innen- und Außenräume erteilt haben.
    4. Die Berechtigten sind mit der Verbreitung und Veröffentlichung der Lichtbildaufnahmen einverstanden.
    5. Bei der Überlassung von Lichtbildern zur Ansicht bleiben sämtliche Bilder urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG. Das Bildmaterial bleibt im Eigentum der Fotografin. Es ist untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.
    6. Die Lichtbildaufnahmen sind vom Auftraggeber in einer Frist von 7 Tagen nach Mitteilung herunterzuladen.
    7. Der Auftraggeber hat möglicherweise für die gezahlte Vergütung Beiträge zur Künstlersozialversicherung abzuführen. Inwieweit der Auftraggeber hierzu verpflichtet ist, obliegt seiner eigenen Verantwortung und seiner eigenen rechtlichen Überprüfung. Falls diese Verpflichtung im Einzelnen vorliegt, geht sie auf keinen Fall auf die Fotografin über.
  7. Nebenpflichten der Fotografin
    1. Die Fotografin verfährt mit den von ihr angefertigten Bilddateien entsprechend ihres eigenen Ermessens.
    2. Sie kann die Bilddateien nach Ablauf von 3 Monaten seit Beauftragung vernichten. Dies berührt den Vergütungsanspruch nicht.
    3. Die Fotografin kann die digitalen Dateien für evtl. Nachbestellungen oder zur weiteren Vermarktung speichern und aufbewahren. Die Sorgfaltspflicht gemäß DSGVO wird dabei beachtet.
  8. Haftung
    1. Jegliche Haftung der Fotografin ist ausgeschlossen, sofern sie den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
    2. Eine Haftung der Fotografin besteht in folgenden Fällen nicht: Nichtgefallen der Aufnahmen durch den Auftraggeber, Ablehnung der Aufnahmen durch den Auftraggeber und Nichterfüllung des Auftrages wegen unvorhergesehene Einflüsse.
    3. Die Haftung der Fotografin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird vom Ziffer 1 und 2 nicht erfasst.
    4. Bei höhere Gewalt, unabwendbaren Umständen oder anderen unvorhersehbaren, schwerwiegenden und unverschuldeten Ereignissen wie Krankheit, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die Fotografin, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
    5. Die Auftraggeber können Begleitpersonen bestimmen, die am Fotoshooting teilnehmen. Tun sie es nicht, so haftet die Fotografin nicht für den Verlust Schlüsseln, das Abhandenkommen oder die Zerstörung von Sachen und Wertgegenständen, die sich in den Lokalitäten befinden.
  9. Datenschutz
    1. Die Fotografin erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
    2. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.
    3. Die persönlichen Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die Bilddaten können zum Zweck der evtl. Nachbestellungen oder zur weiteren Vermarktung aufbewahrt werden.
    4. Berechtigten steht das Recht zum Widerspruch zu. Des Weiteren haben Berechtigte das Recht auf Auskunft der gespeicherten Daten zu sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
    5. Im Übrigen ist die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen - außer zur Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.
  10. Schlussbestimmungen
    1. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
    2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    3. Als Gerichtsstand liegt in Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Rechts, im Besonderen des UN-Kaufrechts.